Prozessfinanzierung für Ansprüche mit Substanz.

Prozessfinanzierung ermöglicht es, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, ohne das Kostenrisiko eines Verfahrens allein tragen zu müssen. FORSETI übernimmt bei positiver Prüfung definierte Prozesskosten und erhält im Erfolgsfall eine vereinbarte Beteiligung.

Was bedeutet Prozessfinanzierung?

Bei einer Prozessfinanzierung prüft ein externer Finanzierer, ob ein Rechtsanspruch rechtlich, wirtschaftlich und praktisch durchsetzbar erscheint. Fällt die Prüfung positiv aus, kann der Finanzierer bestimmte Kosten des Verfahrens übernehmen. Welche Kosten umfasst sind, wird individuell vereinbart.

Das Modell ist besonders relevant, wenn ein Anspruch werthaltig ist, die Durchsetzung aber hohe Kosten verursacht oder erhebliche Unsicherheiten mit sich bringt. FORSETI verbindet diese Finanzierung mit einer sorgfältigen Prüfung durch spezialisierte Anwälte.

Welche Kosten können finanziert werden?

Je nach Finanzierungsvereinbarung können Gerichtsgebühren, eigene Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Kosten für Gutachten und bestimmte gegnerische Kostenrisiken umfasst sein. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Finanzierungsangebot.

Wichtig ist: Eine Anfrage bei FORSETI ist noch keine Finanzierungszusage. Erst nach Prüfung von Anspruch, Beweislage, Streitwert, Verfahrensstand und wirtschaftlicher Durchsetzbarkeit kann entschieden werden, ob eine Finanzierung angeboten wird.

Warum die anwaltliche Einschätzung entscheidend ist

Die Finanzierung eines Verfahrens steht und fällt mit der Qualität der Einschätzung. Deshalb kooperiert FORSETI mit hochspezialisierten Anwälten, die Erfolgschancen nicht oberflächlich bewerten, sondern rechtlich und taktisch einordnen können.

Geprüft werden insbesondere die Anspruchsgrundlage, mögliche Einwendungen der Gegenseite, Beweismittel, Fristen, Verfahrensstand, Kostenrisiko, Vollstreckbarkeit und die Frage, ob ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Weg sinnvoller erscheint.

Wann kommt eine Finanzierung in Betracht?

  • Der Anspruch hat einen ausreichenden wirtschaftlichen Wert.

  • Die rechtliche Grundlage ist nachvollziehbar und belastbar.

  • Die Beweismittel sind vorhanden oder realistisch beschaffbar.

  • Der Anspruchsgegner ist wirtschaftlich erreichbar oder versichert.

  • Das Kostenrisiko steht in einem sinnvollen Verhältnis zum möglichen Ergebnis.

  • Es bestehen keine erkennbaren Ausschlussgründe, die eine Finanzierung unvertretbar machen.

Keine Erfolgsgarantie – aber klare Prüfung

Auch ein sorgfältig geprüfter Rechtsstreit bleibt mit Unsicherheiten verbunden. Gerichte können Sachverhalte, Beweise und Rechtsfragen anders beurteilen als erwartet. FORSETI gibt daher keine Erfolgsgarantie. Die Stärke liegt in der qualifizierten Auswahl, transparenten Risikoabwägung und klaren Finanzierungsentscheidung.

FAQ

Eine Rechtsschutzversicherung beruht auf einem vorab abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Prozessfinanzierung wird fallbezogen geprüft und gegen eine Erfolgsbeteiligung vereinbart.

Nein. Eine bestehende anwaltliche Vertretung ist hilfreich, aber nicht zwingend. Wenn bereits ein Anwalt eingebunden ist, kann FORSETI mit dieser Kanzlei zusammenarbeiten.

Hilfreich sind Verträge, Schriftverkehr, Gutachten, Klagen, Urteile, Rechnungen, Schadensaufstellungen und anwaltliche Einschätzungen.

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