Prozessfinanzierung bei Arzthaftung.

Arzthaftungsverfahren erfordern häufig medizinische Gutachten und spezialisierte rechtliche Einschätzung. FORSETI prüft, ob ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler mit ausreichender Beweislage finanzierbar ist.

Typische Arzthaftungsfälle

Geprüft werden können Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Operationsfolgen, Diagnosefehler, Geburtsschäden, Zahnarzthaftung und Ansprüche gegen Krankenanstalten. Entscheidend sind medizinische Dokumentation, Kausalität und Schadensfolgen.

Warum Arzthaftung besondere Prüfung braucht

Arzthaftungsprozesse sind oft gutachtenintensiv. Es reicht nicht, dass ein Behandlungsergebnis unbefriedigend ist. Es muss nachvollziehbar geprüft werden, ob ein haftungsrelevanter Fehler vorliegt und ob dieser Fehler den Schaden verursacht hat.

Benötigte Unterlagen

  • Krankenunterlagen, Arztbriefe, Befunde und Operationsberichte.

  • Gutachten, Beschwerdeverlauf und Dokumentation der Schadensfolgen.

  • Schriftverkehr mit Ärzten, Krankenanstalten oder Versicherungen.

  • Anwaltliche Einschätzungen, Klagen, Urteile oder Vergleichsangebote.

Vertraulichkeit und Sensibilität

Medizinische Unterlagen sind besonders sensibel. FORSETI sieht daher eine vertrauliche Uploadstrecke vor und bindet nur diejenigen Personen ein, die für die Prüfung erforderlich sind.

FAQ

Ja, wenn medizinische und rechtliche Beweislage sowie Streitwert eine Finanzierung rechtfertigen können.

Ein Gutachten ist hilfreich, aber nicht immer zwingend. Vorhandene medizinische Unterlagen sind für die Ersteinschätzung wichtig.

Arzthaftungsanspruch vertraulich prüfen lassen.
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