Prozessfinanzierung bei Anleger- und Kapitalmarktansprüchen.

Anleger- und Kapitalmarktverfahren können rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvoll sein. FORSETI prüft, ob Ansprüche aus Beratung, Prospekten, Anlageprodukten oder Kapitalmarktinformationen finanzierbar sind.

Welche Anlegeransprüche geprüft werden können

In Betracht kommen Fehlberatung, Prospekthaftung, fehlerhafte Risikoaufklärung, strukturierte Produkte, Anleihen, Fonds, Beteiligungen und kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche. Auch mehrere gleichgelagerte Ansprüche können wirtschaftlich relevant sein.

Prüfung von Rechtslage und wirtschaftlichem Schaden

FORSETI prüft, ob Pflichtverletzung, Kausalität und Schaden ausreichend dargelegt werden können. Bei Kapitalmarktverfahren sind Dokumentation, Beratungsprotokolle, Produktunterlagen, Risikohinweise und Schadensberechnung besonders wichtig.

Unterlagen für die Anfrage

  • Zeichnungsunterlagen, Beratungsprotokolle und Produktinformationen.

  • Prospekte, Risikohinweise und Korrespondenz mit Beratern oder Banken.

  • Schadensberechnung, Depotunterlagen und Transaktionsnachweise.

  • Vorhandene anwaltliche Einschätzungen, Klagen oder Entscheidungen.

Spezialisierung ist entscheidend

Anleger- und Kapitalmarktrecht verlangt Erfahrung mit komplexen Produkten, Beweisfragen und wirtschaftlicher Schadensanalyse. FORSETI arbeitet deshalb mit spezialisierten Anwälten zusammen, die diese Verfahren fundiert einschätzen können.

FAQ

Ja, wenn Streitwert und Durchsetzbarkeit ausreichend sind.

Nicht zwingend. FORSETI prüft individuelle Ansprüche; gleichgelagerte Fälle können zusätzlich relevant sein.

Anlegeranspruch prüfen lassen.
Reichen Sie Zeichnungsunterlagen, Beratungsprotokolle und Schadensberechnung als PDF ein.